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Bildungspaket im Sportverein

(SiB) Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes im Zusammenhang mit der Neuregelung der Hartz  IV-Sätze soll Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Sportvereinen ermöglichen, denen dies bislang aus finanziellen Gründen nicht möglich war. Der Landessportverband Baden-Württemberg hat jetzt die wichtigsten Informationen für Vereine zusammengefasst.
 
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
 
Welche Leistungen sind im Bildungspaket enthalten?
Mitgliedsbeiträge, Camps und Ferienfreizeiten, Turnierfahrten, Ausflüge und Lehrgänge des Vereins.
 
Welchen Umfang hat die Förderung für jedes Kind?
Zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sportvereinen, also 120 Euro pro Jahr, werden übernommen. Entweder durch Gutscheine oder durch eine Direktzahlung.
 
Wer ist Ansprechpartner für die betroffenen Familien?
Für Bezieher von ALG II und Sozialgeld sind die Jobcenter zuständig. Familien, die Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollten sich an ihre Kommune wenden und nach dem Ansprechpartner für das Bildungspaket fragen.
 
Ab wann können Leistungen beantragt werden?
Anträge können rückwirkend zum 1.Januar 2011 gestellt werden.
 
Was müssen Vereine tun?
Zunächst sollte man sich an die Kommune wenden, wenn man als Verein beim Bildungspaket mitmachen möchte. Dort gibt es alle Informationen. So muss man zum Beispiel klären, welche Angebote des Vereins für das Bildungspaket konkret in Frage kommen.
 
Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bildungspaket.bmas.de



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